Bereits 2017 hat die WGH beantragt, Windvorrangzonen für Haltern auszuweisen. Dies wurde dann im Rat am 24.03.2017 beschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte der Abstand der Windräder von einem bewohnten Gebiet zunächst 1500m betragen.
Die Bundesregierung will 1000m, hat aber die Umsetzung bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzögert.
Ungeachtet dieser Umstände will der Kreis Windräder genehmigen, die unter 1000m vom Dorfrand Hullern entfernt sind. Darüber hinaus versucht er die Planungshoheit der Stadt Haltern am See zu unterlaufen. Angeblich könne die Stadt Haltern am See die Konzentrationszonen nicht fristgerecht ausweisen. Hier sollen weitreichende Entscheidungen aufgrund von Vermutungen getroffen werden.
Es wäre wünschenswert, wenn der neue Landrat und ehemalige Bürgermeister von Haltern am See Klimpel, hierzu Stellung nehmen würde.