Mit Urteil vom 22.September 2015 hat das Oberverwaltungsgericht NRW festgestellt, dass der sachliche Teil zur Auswisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen vom 12.März 2015 unwirksam ist.
Das Urteil geht auf die Klagen dreier Antragsteller zurück. Das Gericht beanstandete, dass der seit 2004 rechtsgültige Gebietsentwicklungsplan nicht den neueren rechtlichen Ansprüchen entspräche. Darüber hinaus sollte die Stadt den Windrädern keinen substantiellen Raum eingeräumt haben.
Das Urteil ist jetzt zu bewerten und gleichzeitig sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine vollständige Verspargelung und Industrialisierung der Halterner Landschaft, Wälder, Schutzgebiete sowie Erholungsgebiete zu verhindern. Gibt es die grundgesetzlich verankerten Planungshoheit der Kommunen eigentlich noch oder kann die Windlobby bereits machen, was sie will?
Die Pressemitteilung der Stadt Haltern am See finden sie hier.
Der gemeinsame Antrag von FDP, SPD und WGH kann hier eingesehen werden.
Presseartikel der Halternerzeitung und der WAZ