Kreis Recklinghausen verweigert Rückstellung von Baugesuchen zu 2 Windrädern

Kreis verweigert Rückstellung von Baugesuchen zu 2 Windrädern WGH sieht sich getäuscht

Bereits 2017 hat die WGH beantragt, Windvorrangzonen für Haltern auszuweisen. Dies wurde dann im Rat am 24.03.2017 beschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte der Abstand der Windräder von einem bewohnten Gebiet zunächst 1500m betragen.

Die Bundesregierung will 1000m, hat aber die Umsetzung bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzögert.

Ungeachtet dieser Umstände will der Kreis Windräder genehmigen, die unter 1000m vom Dorfrand Hullern entfernt sind. Darüber hinaus versucht er die Planungshoheit der Stadt Haltern am See zu unterlaufen. Angeblich könne die Stadt Haltern am See die Konzentrationszonen nicht fristgerecht ausweisen. Hier sollen weitreichende Entscheidungen aufgrund von Vermutungen getroffen werden.

Es wäre wünschenswert, wenn der neue Landrat und ehemalige Bürgermeister von Haltern am See Klimpel, hierzu Stellung nehmen würde.

Dr. Heinz-Werner Vißmann nimmt für die Wählergemeinschaft Haltern Stellung zur Entscheidung des Kreises, die Genehmigung für die Windräder in Hullern nicht zurückzustellen:

Windräder: Ein mächtiges Trauerspiel

Die WGH-Fraktion hat mit großem Bedauern die Stellungnahme des Kreises zur Rückstellung der Baugesuche für zwei Windkraftanlagen in Hullern zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Stadt Haltern hat 24.03.2017 bereits einstimmig beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Die Verwaltung hatte hierzuausgeführt, dass neue Bauanträge innerhalb einer Frist von 6 Monaten zurückgestellt werden können. Umso unverständlicher ist es uns und den vielen Bürgern, die an der öffentlichen Ausschusssitzung teilgenommen hatten, dass dies plötzlich offensichtlich nicht mehr möglich ist.

Die WGH-Fraktion hält es für angemessen, dass Landrat Klimpel, der als ehemaliger Bürgermeister unserer Stadt für die Vorgänge verantwortlich war, gegenüber dem Rat der Stadt Haltern am See und der Hullerner Bevölkerung eine Stellungnahme zu diesem Desaster gibt, zumal die/seine Bauverwaltung hier anscheinend komplett versagt hat.

War die Zeit von 2017 bis heute nicht ausreichend, um zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen?
Dies zu behaupten, erscheint uns vermessen und ist für den Bürger nicht glaubhaft. Der Rückstellungsbeschluss für die Windräder wurde am 27.02.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Leider wurde der Antrag auf Zurückstellung aber erst am 01.07.2020 beim Kreis gestellt. Warum braucht ein Antrag 5 Monate für 14km?

Der NRW-Landtag hat es bisher versäumt, den geplanten Vorsorgeabstand von 1000 Metern in NRW abschließend einzuführen. Dieser Abstand soll Anwohner vor Lärm und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. Es ist vermessen, Windräder ca. 800–900 Metern an ein geplantes Baugebiet zu setzen!!

Die Ausweisung des neuen Baugebietes durch die Stadt Haltern am See, sowie die zukünftige Entwicklung Hullerns wird dadurch auf Jahrzehnte torpediert.

Es wäre wünschenswert, wenn der Wille der Bürger ein größeres Gewicht im Abwägungsprozess bekommen würde.

Seit 2012 sind mehrere tausend Unterschriften gegen den Bau der Windräder gesammelt worden. Unter anderem wurde auch eine Petition beim Land NRW eingereicht. Fazit: ein „mächtiges“ Trauerspiel.

Hendrik Griesbach nimmt als Fraktionsvorsitzender der CDU ebenfalls zum Thema Windräder Hullern Stellung:

Leider keine Wahl, als zu warten

Es gibt selten einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte. SPD und FDP lassen einen wesentlichen Umstand in ihren Stellungnahmen unerwähnt. Für die rechtssichere Ausweisung der von allen Fraktionen favorisierten Windvorrangzonen fehlen uns bisher wichtige Parameter, die der Landesgesetzgeber festlegen muss.

Solange diese nicht vorliegen, wären weiterführende städtische Planungen zum Scheitern verurteilt. Darum gibt es auch keine konkreten Vorschläge von SPD und FDP, wie Vorrangzonen aussehen könnten.

Wie denn auch ohne die fehlenden Rahmenbedingungen…

Letztlich hatten wir keine andere Wahl, als über die Zeit auf Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers zu warten. Durch den Ende 2020 getroffenen Kabinettsbeschluss der Landesregierung zeichnet sich nun aber ab, dass die dringend erwarteten Vorgaben inunserem Sinne in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.

Dass der Kreis Recklinghausen nun in Kenntnis dieser bevorstehenden Änderungen eine Zurückstellung für besagte Windräder versagt und unser Vorgehen behindert, hat uns sehr verwundert. Wir sind jedoch zuversichtlich, unsere Position im Sinne der Hullerner vor Gericht durchsetzen zu können und die Windräder zu verhindern.

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