Antrag der WGH zur Überprüfung der Windkraftanlagen wurde abgelehnt

Antrag der WGH zur Überprüfung der Windkraftanlagen wurde abgelehnt Aufgrund des Schadensfalls am Windrad an der B58 hat die WGH beantragt, alle Windräder auf ihre Sicherheit hin überprüfen zu lassen. Nach Auskunft des Kreises ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt für die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständig. Dies wird auch im Windenergieerlass in gleicher Weise bestätigt.

Leider wurde hier eine Chance vertan, den Sicherheitsstandard für die Bürger zu erhöhen.

 

 

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