Seit Jahren wird der Einfluss des Infraschalls auf die Menschen, hervorgerufen durch Windräder, systematisch heruntergespielt. Es wird nach dem Motto gehandelt: „Was man nur bedingt hört, kann auch nicht gesundheitsschädlich sein.“ Mittlerweile liegt dem Umweltbundesamt ein wissenschaftliches Gutachten vor, das nachweislich den negativen Einfluss des Infraschalls auf die Gesundheit der Menschen belegt. Leider wird dieses Gutachten bei der Genehmigung von Windrädern weiterhin nicht beachtet.
Für Susanne Wolf, Professorin für Arbeitsmedizin an der Fachhochschule Düsseldorf, gibt es Hinweise auf ständig erhöhten Blutdruck, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie verminderte Leistungsfähigkeit. Infraschall könne Probleme „bis hin zu Selbstmordgedanken“ auslösen.
(http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/infraschall-dem-phaenomen-auf-der-spur-1.1682566)
In Dänemark wird dieses Phänomen schon deutlich ernster genommen, nachdem es zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen ist.
Die Regierung gab Ende 2013 eine Studie über mögliche Gesundheitsgefahren von Windkraftanlagen in Auftrag.
Dieser Forschungsauftrag hat weitreichende Folgen. Viele Kommunen, die in Dänemark die gesetzliche Planungshoheit haben, legten ihre Pläne für Windenergieprojekte auf Eis.
Mittlerweile wird auch offen in Deutschland über die Gefahren des Infraschalls diskutiert, z.B. in der Welt:
(http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html).
Umso erstaunlicher ist es, dass in der Kommunalpolitik diese Tatsache bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen nicht ausreichend berücksichtigt wird. 200m hohe Windindustrieanlagen im Abstand von 400-500m zu Wohnhäusern sind absolut indiskutabel. Wer dies plant, setzt die Gesundheit der Anwohner auf Spiel.
Der Verfassungsrechtler Prof. Michael Elicker führt aus, dass Kommunen, die Windkraftanlagen in unzureichendem Abstand planen, ihren staatlichen Schutzauftrag verletzen und für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden können. Dies kann bis zur persönlichen Haftung der beschließenden Stadtratsmitglieder führen.
Wir hoffen, dass dies in Haltern nicht zum Tragen kommt.