Fahrbahnschäden führen zu einer erheblichen Lärmbelästigung der unterhalb des Damms liegenden Wohnbebauung durch starken LKW-Verkehr (Sandtransporte).
Darüber hinaus gefährden die zahlreichen Unebenheiten insbesondere Zweiradfahrer.
Die WGH hat beim Kreis Recklinghausen um eine Erneuerung des Fahrbahnbelages gebeten. Bis zur Ausführung sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h angeordnet werden. Der Kreis hat unser Anliegen an Straßen.NRW weitergeleitet.