Haushaltsrede 2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Anwesende!


Gestatten Sie mir, mit deutlicher Kritik am „Maulkorb-Erlass“ der sogenannten Halterner Zeitung anzufangen.

Die Parteien werden regelmäßig in Kommentaren der Zeitungsmitarbeiter angegriffen, ohne sich dagegen wehren zu können.

Und Halterns Bevölkerung hat keine Erklärung für das „Schweigen“ der Parteien, da sie über den „Maulkorb-Erlass“ nicht informiert wurde. Wir selbst kannten ein derartiges Vorgehen bisher nur von autokratisch regierten Ländern wie Russland und der Türkei.

Aber die Welt hat sich gewandelt. Denn früher endete Haltern und Umgebung zwischen Sythen-Lembraken und Hausdülmen, heute hat man beim Lesen des Halterner Teils der Tageszeitung das Gefühl, Olfen und Havixbeck sind Halterner Ortsteile.

Danke, dass ich das zumindest hier kundtun durfte.


Doch jetzt zum Wesentlichen.

WGH spendet für die Ukraine

Der fürchterliche Krieg in der Ukraine dauert weiterhin an. Die Bilder der Zerstörung und das Leid der betroffenen Menschen, die uns täglich durch die Medien erreichen, haben uns dazu bewogen, helfen zu wollen.

Wir sind auf das Hilfsprojekt des Vereins Hilfe & Hoffnung e.V. aufmerksam geworden. Das Engagement und die aufopferungsvolle Arbeit des Vereins hat uns tief beeindruckt.

Deshalb hat die WählerGemeinschaft Haltern (WGH) 500€ an den Verein mit der Hoffnung gespendet, dass das unsägliche Leid der Menschen in der Ukraine bald beendet wird.

Zur Anzeige in der Halterner Zeitung vom 22.10.22 auf der 1. Seite des Lokalteils:

Da die Halterner Zeitung keine politischen Stellungnahmen mehr zulässt, äußern sich die Grünen jetzt mit der Veröffentlichung einer Anzeige.

In dieser Anzeige vom 22.10.22 nehmen die Grünen Abschied von imaginären Bäumen, die angeblich seit dem 1. Oktober gefällt wurden, weil die von den Grünen für Haltern am See geforderte Unter-Schutz-Stellung durch eine Baumschutzsatzung im Rat keine Mehrheit fand.

Das Gegenteil dieser polemischen Anzeige dürfte wohl eher der Fall sein.

Aufgrund der Tatsache,  dass in Haltern am See keine Baumschutz-Satzung droht, die unsere Bürger in ihren Rechten bei der Gestaltung ihrer Grundstücke beschränkt, wurden Bäume eben nicht gefällt, wie es ansonsten wahrscheinlich vorsorglich passiert wäre.

In diesem Sinne freuen wir uns, dass der wiederholte Versuch, eine Baumschutz-Satzung  zu verlangen, gescheitert ist, und so unzählige Bäume in unserer Stadt weiter leben dürfen.

(Frei nach dem Motto: Tot gesagte leben länger!)

WGH zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Sythen

Originale Stellungnahme der WGH zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Sythen
(Berichterstattung Halterner Zeitung vom 10.06.2022)

Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehren in Haltern am See leisten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.  Es wird von Ihnen erwartet, dass sie schnellstmöglich Brände löschen, Katastropheneinsätze durchführen, Verletzte bei Unfällen bergen und versorgen, Waldbrände unter lebensgefährlichen Bedingungen bekämpfen und viele weitere Aufgaben übernehmen.

Bei all diesen Aufgaben geht es um Menschenleben, weshalb Feuerwehrleute nicht nur schnell handeln, sondern auch mit hoher Kompetenz vorgehen müssen. Sie werden extrem gefordert und müssen ihren Job unter schwierigen Bedingungen zum Schutz der Allgemeinheit ausführen. Dafür gilt ihnen unser aller Dank.

Die WGH befürwortet den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Eine Umsetzung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Jeder weitere Verzug führt unweigerlich zu höheren Kosten. Eine weitere Verschiebung ist aus Respekt vor den Leistungen der Feuerwehrleute nicht zu verantworten.

WGH wählt Vorstand auf ihrer Jahreshauptversammlung

Die zahlreich erschienenen Mitglieder der WGH wählten auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung einen neuen Vorstand.

Dr. Hans-Ulrich Mast dankte zunächst allen Mitgliedern und Aktiven für die geleistete gute politische Arbeit. Die WGH hat trotz Widrigkeiten der Corona Pandemie ihre Wahlversprechen zielstrebig eingehalten.

Alle Bemühungen der Stadtverwaltung, die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Halterner Kommune durch die Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu steuern, sind bisher von Gerichten aus verschiedenen Gründen zurückgewiesen worden.. Die Einhaltung des „substantiellen“ Raumes war bisher das größte Hindernis. 

Am 15.07.2021 hat das Landeskabinett NRW einen 1.000m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen. Damit wird innerhalb dieses Vorsorgeabstandes, die Privilegierung von Windenergieanlagen aufgehoben.

Die Kommunen erhalten damit ihre Planungshoheit für diesen Bereich zurück und sind jetzt in der Lage, Anwohner wirkungsvoll gegen die negativen Auswirkungen der Windenergieanlagen zu schützen. Auch wenn wir regenerative Energie brauchen, um den zunehmenden Verbrauch an Strom zu decken, dürfen wir die Gesundheit der Menschen, den Schutz der Umwelt, den Erhalt unserer Wälder, die Artenvielfalt nicht vergessen. Die einstige "Grüne Lunge" des Ruhrgebietes ist mittlerweile schon stark durch Windräder belastet. Tausende Bäume wurden bisher gefällt, tausende Quadratmeter Boden im Wald versiegelt, hunderttausende Kubikmeter Beton , tausende Tonnen Stahl, Kupfer und seltene Erden verbaut. Wenn wir noch einen Rest unserer schönen Umwelt behalten wollen, müssen wir jetzt handeln und den Wildwuchs an Windrädern in Haltern eindämmen.

Wir begrüßen daher, dass der Rat dem Antrag der WGH gefolgt ist und einen Abstand der Windenergieanlagen zu Siedlungen von mindestens 1000 m festgeschrieben hat.

WGH Ostereier AktionAuch in diesem Jahr haben Mitglieder der WGH traditionell bunte Ostereier an alle Kindergärten in Haltern am See verteilt. Die Anzahl der verteilten Eier hat sich in diesem Jahr in der kinderfreundlichen Seestadt deutlich erhöht.  Wir werden diese Tradition fortführen und auch im nächsten Jahr den Kitas eine kleine Freude zu Ostern bereiten.

Die WGH wünscht allen Kindern, Eltern und Erzieherinnen/Erzieher eine schöne Osterzeit.

WGH begrüßt die geplante vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW

In NRW legen die Städte per Satzung den Anteil fest, mit dem die jeweiligen Anwohner zur Erneuerung einer Straße herangezogen werden. Dabei können bei den vielen großen Grundstücken in Haltern am See schnell Beträge von mehreren Tausend Euro fällig werden.

Bereits im Jahre 2018 hat die WGH Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. gesammelt und einen beachtlichen Beitrag zu den erforderlichen 66000 Unterschriften geleistet. Aufgrund dieser Unterschriften war der Landtag gezwungen, sich mit dem Thema abschließend zu beschäftigen.

Jetzt hat der Landtag die Aufhebung der Straßenausbaubeiträge in zwei Stufen beschlossen. Zunächst wird die Förderung auf 100% angehoben und dann soll Mitte des Jahres die vollständige Abschaffung gesetzlich verankert werden.

Dies ist ein guter Tag, der die Anwohner finanziell deutlich und gerechter entlastet. Der „Verschleiß“ der Straßen soll ihnen nicht länger alleine zur Last gelegt werden. Die WGH begrüßt diesen Beschluss, da damit existenzbedrohende Auswirkungen für den Einzelnen wegfallen.

Neue Wege und Eingangssituation am Hullerner FriedhofMit großer Freude hat die WGH zur Kenntnis genommen, dass aufgrund ihres Antrages die Wege am Hullerner Friedhof instand gesetzt wurden.

Der Bauhof der Stadt Haltern am See hat hier schnelle und gute Arbeit zur Freude der Hullerner Bürger geleistet. Somit können Fahrradfahrer über den neu geschaffenen Zugang vom Markenweg ( Richtung Kemper) sowie Fußgänger über den sanierten Waldweg wieder gefahrlos den Friedhof besuchen.

Ostereier-Aktion 2021 der WGHSeit 45 Jahren verteilt die WGH jedes Jahr zu Ostern bunte Ostereier an alle Halterner Kindertages-Einrichtungen. Nachdem wir die Aktion im letzten Jahr Corona-bedingt ausfallen lassen mussten, konnten in diesem Jahr wieder 3.300 Eier an Kinder, Erzieher und Erzieherinnen verteilt werden.

Unter Corona-Schutzmaßnahmen war eine kontaktlose Übergabe größtenteils möglich. Wir danken allen Teams in den KiTa`s für ihr Engagement in diesen schweren Zeiten.

Kreis verweigert Rückstellung von Baugesuchen zu 2 Windrädern WGH sieht sich getäuscht

Bereits 2017 hat die WGH beantragt, Windvorrangzonen für Haltern auszuweisen. Dies wurde dann im Rat am 24.03.2017 beschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte der Abstand der Windräder von einem bewohnten Gebiet zunächst 1500m betragen.

Die Bundesregierung will 1000m, hat aber die Umsetzung bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzögert.

Ungeachtet dieser Umstände will der Kreis Windräder genehmigen, die unter 1000m vom Dorfrand Hullern entfernt sind. Darüber hinaus versucht er die Planungshoheit der Stadt Haltern am See zu unterlaufen. Angeblich könne die Stadt Haltern am See die Konzentrationszonen nicht fristgerecht ausweisen. Hier sollen weitreichende Entscheidungen aufgrund von Vermutungen getroffen werden.

Es wäre wünschenswert, wenn der neue Landrat und ehemalige Bürgermeister von Haltern am See Klimpel, hierzu Stellung nehmen würde.

 Dr.-Conrads-Str. 1
 45721 Haltern am See

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 Fon: + 171 - 75 94 843

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