Stellungnahme zur Situation OGS in Haltern am See

Marlies BreuerDie erste OGS in Haltern am See wurde  2005 eingerichtet. Eine Einrichtung, die beiden Elternteilen die Möglichkeit gibt, ihr berufliches Leben im Einklang mit der Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder zu gestalten.

Das Schulamt mit Herrn Muck, damals noch unter der Leitung des Ersten Beigeordneten Herrn Böing, leistete eine gute Arbeit, indem  die Formulierung   „in der Regel“ eltern- und kinderfreundlich ausgelegt und damit die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulamt und Eltern geschaffen wurde. Angelehnt war diese Auslegung an die Anforderungen der gebundenen Ganztagsschule. Die Bezirksregierung Münster duldete über zehn Jahre diese Auslegung und das nicht nur in Haltern. Landesmittel wurden für eine volle Inanspruchnahme gezahlt.

Die Gemeindeprüfungsanstalt, sprich das Land NRW,  fordert nun auch die regelmäßige Anwesenheit. Aber nicht nur eine Anwesenheitspflicht an allen Werktagen, sondern auch eine genaue Dokumentationspflicht wird verlangt. Ausnahmen zur Freistellung soll es nur selten und  nur mit Genehmigung der Schulleitung geben. Damit fällt der Schulleitung eine neue ungewollte Aufgabe zu.

Im Klartext, Kinder haben jeden Tag zu erscheinen.  Familie, Sport, Musik etc. werden ausgeblendet. Der Geburtstag des Großvaters, der Ausflug an einem freien Arbeitstag oder ähnliche Unternehmungen  bedürfen ab sofort nicht nur einer Abmeldung, sondern einer Genehmigung.  Bei Zuwiderhandlung droht die  Kündigung des Vertrages. Das ist Bürokratie im Reinformat.

Familienfreundlich kann man diese Regelung nun wirklich nicht nennen und die WGH kann auch nicht erkennen, wem das dienen soll. Natürlich muss eine Kontinuität in der Planung vorliegen, aber man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass hier kein klassischer Schulbetrieb, sondern eine Betreuung vorliegt.

Es muss versucht werden, mit der Landesregierung eine Einigung zu erzielen, die Eltern, Kindern, Stadt und Land gerecht werden. Dabei nutzt es uns aber nicht, wenn sich jede Partei oder Gruppierung gegenseitig die Schuldfrage, gerichtet an Landesregierung und  Gemeindeprüfungsanstalt, zuschiebt.

Jetzt sind alle gemeinsam gefordert, um für die Einrichtung der OGS an allen Schulen in unserer Stadt das Beste zu erreichen.

Für die WGH
Marlies Breuer
Ratsmitglied

Stellungnahme zur Situation der OGS in Haltern am See

 Dr.-Conrads-Str. 1
 45721 Haltern am See

 Email: info@wgh-haltern.de
 Fon: + 171 - 75 94 843

Cookies

WGH Mitgliedschaft

© Copyright 2024 . All rights reserved Webwork by: TRS

Search