Bolzplatzes am Alten Weseler Weg

Aufhebung des Durchfahrverbotes WGH beantragt die Aufhebung des Durchfahrverbotes und Anlegen einer einfachen Parkmöglichkeit im Bereich des Bolzplatzes am Alten Weseler Weg. Durch diese Maßnahme soll Joggern und Hundebesitzern, die dort gelegentlich parken, eine Möglichkeit gegeben werden, konfliktfrei zu parken.

Im Bereich des Alten Weseler Weges – von der Abzweigung der in die Vogelbergsiedlung abbiegenden Römerstraße / Diegerot bis zum Bolzplatz – werden seit vielen Jahren von Joggern oder Hundebesitzern, die in den angrenzenden Wald möchten, ihre Fahrzeuge entlang des als Wirtschaftsweg angelegten Alten Weseler Weges abgestellt. Aufgrund des Durchfahrt-Verbotes zu Beginn, mit Freigabe nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, ist dieses allerdings bisher nur eingeschränkt zulässig.

Anlegen einer einfachen Parkmöglichkeit im Bereich des Bolzplatzes am Alten Weseler WegSeit einiger Zeit versuchen nunmehr Unbekannte dieses Abstellen von Fahrzeugen dadurch zu verhindern, dass teilweise sehr große Äste im Bereich der seitlichen Bankette abgelegt werden. Zuletzt wurde zudem eine größere Menge Stroh über die Äste gelegt (s. Foto).

Um diese aus unserer Sicht unerwünschte/unzulässige Situation zu bereinigen, sollte das oben erwähnte Schild (Durchfahrtverbot) um ca. 250 m bis hinter den Bolzplatz versetzt werden und das Parken auf der in Fahrtrichtung rechten Seite freigegeben werden. U. E. ist der Arbeitsaufwand dafür eher als gering anzusehen. Der Seitenstreifen ist lediglich von Sträuchern und Unkraut freizuschneiden und ggfls. eine geringe Menge Schotter aufzutragen.

Antrag

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