Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Straße „Zum Ikenkamp“ die Beschränkung „Nur für Anlieger“ aufzuheben und diese Straße für den PKW-Verkehr (z. B. bis 3,5 t) freizugeben.
Begründung:Die Straße „Zum Ikenkamp“ (entlang der Bahnlinie)
wird regelmäßig von Halterner Autofahren quasi als „Südumgehung“ der Halterner Innenstadt genutzt, um das südliche Gewerbegebiet, bzw. das Gewerbegebiet Mersch und die Grünannahmestelle am Baubetriebshof zu erreichen. Aufgrund der derzeit gültigen Beschränkung auf den Anliegerverkehr, welche im Prinzip auf die Nutzer des ADAC-Geländes abgestellt ist, wird dieses bei allen anderen in regelmäßigen Polizeikontrollen als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße in Höhe von 20,- Euro geahndet.
Da eine dringend erforderliche, aber in absehbarer Zeit wohl kaum realisierbare Süd-Westumgehung fehlt, sollte die derzeitige Beschränkung aufgehoben werden. Wir wissen natürlich, dass der Ausbauzustand nicht der allerbeste ist, haben aber auf Halterner Stadtgebiet einige vergleichbare Straßen ohne „Anliegerbeschränkung“. Unseres Erachtens könnte man diesem Zustand und den fehlenden Fahrbahnmarkierungen mit einem Tempolimit „30“ Rechnung tragen.
Das Argument, diese Straße liege möglicherweise in einer Hochwasserschutzzone oder im Bereich des Naturschutzgebietes, kann uns nicht überzeugen, da ja bereits jedem Besucher des ADAC-Geländes die Nutzung erlaubt wird.
Die WGH wünscht sich eine bürgerfreundliche Lösung dieses Problems, auch im Interesse der Anwohner der immer stärker belasteten Ortsdurchfahrt B58 und der Bahnhof-/Annabergstraße.