Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die WGH-Fraktion bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Straße „Zum Ikenkamp“ die Beschränkung „Nur für Anlieger“ aufzuheben und diese Straße für den PKW-Verkehr (z. B. bis 3,5 t) freizugeben.
Begründung:
Die Straße „Zum Ikenkamp“ (entlang der Bahnlinie) bietet sich für Halterner Autofahrer quasi als „Südumgehung“ der Halterner Innenstadt an, um das südliche Gewerbegebiet, bzw. das Gewerbegebiet Mersch mit der dort neu geschaffenen Müllumladestation am Baubetriebshof zu erreichen. Aufgrund der derzeit gültigen Beschränkung auf den Anliegerverkehr, welche im Prinzip auf die Nutzer des ADAC-Geländes abgestellt ist, wird dieses bei allen anderen Nutzern in regelmäßigen Polizeikontrollen als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße geahndet.
Da eine dringend erforderliche, aber in absehbarer Zeit wohl kaum realisierbare Süd-Westumgehung fehlt, sollte die derzeitige Beschränkung aufgehoben werden. Wir wissen zwar, dass der Ausbauzustand nicht der allerbeste ist, haben aber auf Halterner Stadtgebiet einige vergleichbare Straßen ohne „Anliegerbeschränkung“ (z. B. Blumenstraße zwischen Stadtmühlenbucht und Stockwiese). Unseres Erachtens könnte man dem Straßenzustand und den fehlenden Fahrbahnmarkierungen mit einem Tempolimit „30“ Rechnung tragen.
Das Argument, diese Straße liege möglicherweise in einer Hochwasserschutzzone oder im Bereich des Naturschutzgebietes, kann uns nicht überzeugen, da ja bereits jedem Besucher des ADAC-Geländes die Nutzung erlaubt wird. Dem ADAC wurde zur Erweiterung zudem gerade erst durch die Stadt Haltern am See die Immobilie Berghaltern 57 verkauft, sodass auch dadurch künftig zusätzlicher Verkehr zu erwarten ist.
Die WGH wünscht sich eine bürgerfreundliche Lösung dieses Problems, auch im Interesse der Anwohner der immer stärker belasteten Ortsdurchfahrt B58 und der Bahnhof-/Annabergstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Deitermann Karl-Heinz Boermann
(Fraktionsvorsitzender) (Ratsmitglied)