In den jeweils letzten Ratssitzungen eines Halbjahres ist dem Rat der Stadt Haltern am See eine Liste mit dem Stand der Bearbeitung aller noch nicht erledigten Fraktionsanträge als Berichtsvorlage vorzulegen.
Begründung:
Regelmäßig wird durch einzelne Fraktionen in Sitzungen des Rates oder der Fachausschüsse nach dem Bearbeitungsstand bestimmter Anträge gefragt. Dieses ist häufig nicht innerhalb der jeweiligen Sitzung zu klären. Zudem liegen der Verwaltung teilweise auch Anträge aus Vorjahren vor, die noch nicht erledigt werden konnten.
Die WGH stellt sich deshalb eine verbindliche halbjährliche Berichtsvorlage im Rat vor, welche - ähnlich der Liste über den Stand der laufenden Bauleitplanverfahren – über den Bearbeitungsstand berichtet.
Folgende Punkte sollten dabei aufgeführt werden:
- Drucksachen-Nummer
- Eingangsdatum des Antrages
- Antragsteller
- Gegenstand des Antrages
- Zuständige Fachausschüsse, bzw. Verwaltungseinheit
- Bearbeitungsstand
- Nächster Arbeitsschritt