Die WGH-Fraktion möchte klarstellen, dass die Zustimmung zum Beschlussentwurf zur Ausweisung von Vorrangzonen, in der 12. Ratsitzung am 06.07.2011, nur erfolgte, um eine weitere Verspargelung im Halterner Stadtgebiet zu verhindern.
WIR SIND NACH WIE VOR GEGNER DIESER ANLAGEN !!

Beim Lesen des Fachbeitrages zur Ermittlung von Vorrangzonen könnte man zu dem Schluss kommen, dass das Wohlbefinden von Fledermäusen höher anzusiedeln ist, als das der hier lebenden Menschen.
Haltern am See ist das Naherholungsgebiet für das nörtliche Ruhrgebiet und nicht zuletzt aufgrund seiner Funktion als Trinkwasser-Versorger für Millionen von Menschen, seit Jahrzehnten in seiner, insbesondere gewerblichen Entwicklung erheblich eingeschränkt und lange von Fördertöpfen ausgeschlossen gewesen.
Wir sind daher der Meinung, dass Windmühlen von bis zu 200 m Höhe in unbesiedelte, und nicht bewohnte Naherholungsgebiete, gehören.
Wenn Bund und Land das anders sehen, hätten wir uns doch wenigstens gewünscht, dass der Gesetzgeber die in den nächsten Jahren aufgegebenen Militärischen Übungsplätze als privilegierte Standorte vorgesehen hätte. Hier wird u.E. eine einmalige Chance vertan.
